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Billet de blog 12 juillet 2017

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Puisqu'en Français ILS ne veulent rien comprendre, l'Allemand fait ...

Lors d'un séminaire d'orientation politique à Paris en 2004 axé sur le développement durable "Comment trouver les ressources pour l'engager ?". Après 3 heures de tergiversations sur le financement, j'expose "Que coûte de payer 2'000'000 à ne rien faire et que rapporte 2'000'000 payés à produire des équipements et énergies durables ? __ pas de réponse. Je suis intervenu une 3ème fois : RIEN !

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Je l'ai refait une 4ème fois en Allemand: en 3 secondes les 2/3 de la salle s'est levée pour déclarer que nous ne sommes pas à Berlin. __ NB. ce groupe politique prône l'Europe depuis 40 ans !

alors ci-après en Allemand ce qui leur est incompréhensible en Français  depuis 23 semaines et 4 relances:

Dies ist eine Anzeige folgender Manipulation: Gerichtliches Wirrwarr, das darauf abzielt, den Zeugen und Träger des Beweises vom 14-4-2009, bzw. eine falsche notarielle Urkunde, auszurotten.

Die zwei ursprünglichen Rechtsverstöße: Die falsche notarielle Urkunde [Säumnis Protokoll vom 22-06-2009] des Notars RA JP Krantz mittels eines Abwesenheitsurteils in Rechtskraft umzusetzen.

Die beschuldigten FR-Staatsbediensteten:   Drei Staatsanwälte; Fünf Richter; Drei Kriminalbeamte; Ein Präfekt; Ein Notar, hier namentlich genannt.

Delikte des Staates und dieser 13 Staatsbediensteten: und [verletzt in 55 Fällen 14 Artikel der AEMR ]

Oberflächlichkeit aufgrund mangelnder Mittel; Vorsätzliche Absicht, mir Schaden zuzufügen, um das ursprüngliche Vergehen der Amtsperson zu decken; Dreizehn Fälschungen und Verwendungen gefälschter Urkunden; Verwendung von 7 gefälschten Urkunden in der Schweiz im Rahmen eines Internationalen Kooperation Gesuchs (RCI); Vier Einschüchterungen des Zeugen und Beweisträgers, darunter eine unbegründete Zwangseinweisung;   Erpressung anlässlich einer Schenkung;   Rechtsverweigerung; Aufnötigung von Rechtsanwalt; Verweigerung meine elf Beschwerden zu bearbeiten;   Amtsmissbrauch; Verschleierung der Wahrheit; Verbergen von Beweisen; Bandenmäßig organisierter Betrug; Unterjochung von fünf Anwälten; Verletzungen des Verteidigungsrechts; Unfaire Urteile;   Sexistisches Urteil; 65 Monate Veruntreuung und Beschlagnahmung meines Vermögens; Vernichtung meines Vermögens und meiner Einkommen.

 Am 5. Dezember 2016 wurden Sie von der Staatsanwaltschaft Colmar zur Ermittlung von :

„Urkundenfälschung und Gebrauch falscher Urkunden durch meine zusammenfassenden Rechtsausführungen vom 18. Feb. 2014 gegen den Notar Krantz und RA Thuan Dit Dieudonné ohne seine Genehmigung angegeben haben, und sich als Anwalt ausgegeben haben“ beauftragt.

Dieses Dokument wurde bei der Klage gegen den Notar RA Krantz gefordert. Diese zusammenfassenden Rechtsausführungen vom 18.02.2014 beinhalten mehr als 70 Bestandteile.

Nun musste ich wahrnehmen: dass angesichts der bei der Verhandlung vom 15.12.2016 vorgelegten Urkunden zur Untermauerung der Anklage hervorgekommen sind, dass ich das Opfer eines Betrugsdeliktes im Rahmen einer kriminellen Vereinigung von vier Anwälten im Zeitraum von Oktober 2013 und Februar 2014 bin, vgl. Befassung des Gerichts zur Einleitung rechtlicher Schritte am Gericht Straßburg vom 13. Nov. 2013.

Diese droht mit der Macht:

  • die Straftat der Gegenpartei in Person des Notars Krantz zu verschleiern
  • den Zeugen des falschen Protokolls vom 22.06.2009 und dessen Folgewirkungen in einer Zelle zu tarnen.

Es gibt mit den Geschehnissen vom 20. Juli 2009 zwei Präzedenzfälle der solchen.

Zwei illegale und tyrannische Mittel (Vgl. D2-03 und D2-04) wurden eingesetzt, um mich hilflos zu machen und es zu verunmöglichen, mir juristisches Gehör verschaffen zu können (Vgl. D2-05).

Zu dessen Tat hat das hohe Gericht TGI-Paris am 15.02.2015 ,

den französische Staat, der Präfekt und der Bürgermeister verurteilt (Vgl. E-1).

Am 02. Juli 2014 habe ich dem Beamten der Kriminalpolizei Niderlender von der Staatsanwaltschaft Saverne bezüglich der ähnlichen, doch weniger expliziten Anschuldigung, schon schriftlich gerechtfertigt.

Mir ist bewusst, dass die Erneuerung dieser Anschuldigung der Staatsanwaltschaft Colmar bedeutet, dass die Vorbringen, die Schriftstücke und die gelieferten Beweise nicht in betracht genommen wurden indem die Behauptung der Anklage diese unzulässig gemacht haben, bzw. als Lügner und Fälscher vorverurteilt wurde.

Dass die Verwaltungs- und Justizinstanzen, insbesondere Präfekten, Notare, Staatsanwälte sowie bestimmte Richter auf diese Art handeln können, bedeutet, dass sie wissen, dass sie äußerst selten belangt werden.

Sie werden vor allem deswegen selten belangt, da die einhergehende juristische Komplexität in Kombination eines Wirrwarrs die Analyse abschreckend macht. Die Tragweite und die Kühnheit der Handlungen nehmen ein derartiges Ausmaß an, dass sie wohl als unglaubhaft bezeichnet werden, bis zum Unfug, dass man den Berichterstatter als verrückt bezeichnet [verstößt gegen l’Art. 8++10+11+12 der AEMR]. Eigentlich erzwingen die umständlichen Verfahren und die personelle Unterbesetzung die Überlastung. Seit dem Jahr 1990 hat diese um 80% zugenommen und zwingt unmittelbar zu häufigerer Oberflächlichkeit. Da die entstehenden Verteidigungskosten sich als ein 7. Filter-Hindernis aufstellen, haben in Frankreich die Urteilsrücknahmen der Ersten Instanz nur geringe Chancen, Erfolg zu haben. Die pandemische Wirkung verleitet zum corporatistischen Ventil, wie zum Beispiel unter anderem das "MUR des CONS" oder auch SPDRE, Untersuchungshaft,….

Anschließend die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), die nur über zu wenige Mittel verfügt, um sie zu belangen. In der Tat gibt es nur 47 Richter und 2 Assistenten für die Bearbeitung von 55.000 Fällen pro Jahr, das heißt, es stehen weniger als drei Stunden zur Verfügung, um die KlägerÛBeklagten zu verstehen, zu analysieren, zu prüfen, zu konfrontieren, falsche von wahren Tatsachen zu unterscheiden, die Gesetze anzugleichen, Schlussfolgerungen zu ziehen, zu entscheiden, zu kommunizieren, während 30 bis 40, sogar 70 Stunden erforderlich wären. Vor 15 Jahren waren es 5.000 Fälle, das heißt 30 Stunden standen zur Verfügung, um die 9 Schritte durchzuführen. Die ursprüngliche Absicht war vernünftig.

Zudem wendet die Nation die Entscheidung der EMRK selten an!

Die kumulierte Wahrscheinlichkeit kann folgendermaßen geschätzt werden:   30% x 20% x 10% x 3% = 180 von 1'000'000 Fehlern in Erster Instanz.

Das heißt, dass weniger als 0,1% Fehler in nationaler Erster Instanz von der EMRK korrigiert werden.

Die direkten Schäden dagegen nur teilweise (und die indirekten Schäden überhaupt nicht). Die Richter und Staatsanwälte werden nie verurteilt, der Staat muss für die Schäden aufkommen. Gegenüber einem Individuum können die Richter und Staatsanwälte alles riskieren, ohne jemals belangt zu werden, und dies in gewissem Maße auf Kosten des Staates und unter Missachtung der dem Opfer verursachten Schäden.

Kurz gesagt, ein uneingeweihter Unschuldiger wird quasi systematisch zermalmt (und ihm kommt dabei nicht einmal das Verhältnis 15/1'000'000 zugute).

Das Allerschlimmste ist, dass die Absicht, die EMRK nicht zu beachten, vorab erklärt wird:

Hr. Patrick POIRRET, damals Leitender Oberstaatsanwalt von Straßburg, hat die EMRK vor seiner Ernennung zum Generalinspektor der Justizbehörden öffentlich verunglimpft. Auch er sah es unter seiner Würde an, die sieben Beschwerden nicht zu berücksichtigen, die ich am 25-8-2011 per Einschreiben mit Rückschein an ihn adressiert hatte.

Hingegen habe ich in den 25 Jahren meiner beruflichen Tätigkeit die Verantwortung an die drei CEO’s zurückgehen lassen, die die Bedingungen wiederholten, die die Verletzung des Rechts erzwangen. Dies hat in 2 Fällen zu meiner Entlassung und 1 Mal zu meinem direkten Rücktritt geführt.

seit 32 Monate bzw. März 2014, hatte ich mich entschlossen all diese Gesetzwidrige verhalten der Behörden zu verabschieden. Nun bin ich verpflichtet ausführlicher zu werden und dies nicht nur für die zuständige Staatsanwaltschaft.

Ihre Kumulationen: Mehr als 60 Verstöße gegen die französischen Gesetze (20 aufgrund von Eilfertigkeit-Oberflächlichkeit, dazu 40 absichtliche) dies auch bei mehr als 35 Verstößen gegen 13 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Für diese Staatsbediensteten zählt nicht das Gesetz, sondern der Korporativismus im Dienst der Verschleierung der Veruntreuungen des Notars. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit der Notare zu bewahren und die juristische Autorität zu sichern, die am 15-12-2009 in die Falle getappt ist. Für sie heiligt der Zweck die Mittel, daher wird ungeniert gegen die französischen Gesetze verstoßen und die EMRK nicht beachtet [verstößt gegen Art. 7+8+12+28 der AEMR]. Die Selbstsicherheit der Hyper-Macht tritt zutage bei der Verunglimpfung der EMRK, einschließlich durch einen der höchsten Richter Frankreichs vor seiner Ernennung in die Generalinspektion der Justizbehörden, in der Person des Hr. Patrick POIRRET, der im Januar 2017 zum Generalinspektor der Justizbehörden ernannt wurde.

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